Häufigkeit und Ansteckungsgefahr durch Kopfläuse


Kopfläuse im Kindergarten oder in der Schule sind auch im 21. Jahrhundert keine Seltenheit. Statistisch betrachtet sind etwa ein bis drei Prozent der Kinder zwischen drei und 12 Jahren von Kopfläusen befallen.1 Entgegen dieser Zahlen schätzen Kinderärzte die Dunkelziffer jedoch deutlich höher ein.

Mädchen sind in allen Kulturkreisen häufiger betroffen als Jungen, was jedoch verhaltens- und geschlechtsspezifische und nicht biologische Ursachen hat. Außerdem scheinen die längeren Haare der Mädchen ein wesentlicher Risikofaktor zu sein. Zur Ausbreitung einer Pedikulose trägt in der Regel auch ein intensiverer Körperkontakt bei.

Interessant:

Bei Kopflausbefall in Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, oder Kinderkrippen können in einigen Fällen bis zu einem Drittel der Kinder infiziert werden.

Der Übertragungsweg der Kopflaus


Kopfläuse kommen in Schule und Kindergarten deshalb gehäuft vor, weil der Parasit hauptsächlich durch intensiven Kopf-zu-Kopf-Kontakt übertragen wird. Dabei kriecht das Insekt von einer Person zur anderen und hält sich mit ihren kräftigen Greifklauen am Haar des neuen Wirts fest. Schlafen Kinder beispielsweise in einem Bett, können die Parasiten auch mehrfach den Wirt wechseln.

Theoretisch kann die Ansteckung durch den gemeinsamen Gebrauch von Kämmen, Haarbürsten, -gummis und -spangen erfolgen, jedoch ist diese Gefahr gering. Ebenso stellen andere Haushaltstextilien wie Sofabezüge, Handtücher oder Bettwäsche keine Ansteckungsquelle dar. Glatte Oberflächen sind für die Kopfläuse als Lebensraum völlig ungeeignet.

Der Grund, warum diese Möglichkeiten der Übertragung (nahezu) ausscheiden, liegt in der begrenzten Überlebensfähigkeit der Läuse außerhalb der menschlichen Kopfoberfläche. Diese beträgt selbst bei idealen Bedingungen (Temperatur und Luftfeuchtigkeit) nur etwa einen Tag.2 Ansonsten besteht für die Kopflaus die Gefahr, auszutrocknen beziehungsweise zu verhungern, da der Parasit circa alle drei Stunden eine Blutmahlzeit benötigt.

Kopfläuse in Kindergarten und Schule: Meldepflicht bei Kopflausbefall


Werden Kopfläuse in Kindergärten oder Schulen gesichtet, hat die Leitung nach dem Deutschen Infektionsschutzgesetz (§ 34 Abs. 6 IfSG) den Befall unverzüglich unter Nennung der Namen der Kinder an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.3

Illustration für Meldepflicht bei Kopfläusebefall

Hier finden Sie eine Vorlage für einen Infobrief an Eltern oder andere Erziehungsberechtigte:

Ferner sollte die Leitung der Einrichtung alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, die Ausbreitung einzudämmen. Dazu gehört jedoch nicht, die betroffenen Kinder unverzüglich nach Hause zu schicken. Die Verantwortlichen sollten jedoch darauf achten, dass

  • es zwischen den betroffenen und nichtbetroffenen Kindern nicht zu Körperkontakt kommt.
  • Und die Eltern aller betreuten Kinder über den Befall informiert werden. Dies ist verbunden mit der Aufforderung, die Kinder zu Hause möglichst per Vergrößerungsglas und Läusekamm auf Kopflausbefall zu untersuchen. Bei positivem Befund liegt die Behandlung in der Verantwortung der Eltern. Sie haben unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen und die Einrichtung vom Beginn der Therapie in Kenntnis zu setzen.
  • Sinnvoll ist zudem eine Dokumentation der gesamten Maßnahmen und des Verlaufs des Kopflausbefalls durch die Verantwortlichen der Schule oder des Kindergartens.

Treten in der Einrichtung gehäuft Befälle auf, empfiehlt sich eine regelmäßige Kontrolle der Kinder. Das Gesundheitsamt hat die Aufgabe, die Leitung der Einrichtung bei den Maßnahmen zu unterstützen und ihr beratend zur Seite zu stehen.

Da weder die Körperhygiene noch die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Schicht eine Rolle bei der Ausbreitung eines Kopflausbefalls spielen, beschränken sich diese Maßnahmen in der Regel auf Kontrolluntersuchungen.

Hier finden Sie weitere Infos:

Jan Zimmermann Egal ob Video, Foto oder Text – Hauptsache die Kreativität kommt nicht zu kurz. Noch während seines Masterstudiums der Medienwissenschaften und der Arbeit als Multimedia Content Creator in München, entwickelte Jan Zimmermann eine Passion für das Schreiben. Seit 2018 lebt er diese als Medizinredakteur bei kanyo® aus. Jan Zimmermann Medizinredakteur und Medienwissenschaftler kanyo® mehr erfahren
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