Warum Kinder eher an Kopflausbefall leiden als Erwachsene
Gerade kleine Kinder haben ein großes Bedürfnis nach körperlicher Nähe. Sie umarmen einander, kuscheln gerne und stecken buchstäblich die Köpfe zusammen. Bei Mädchen scheint dieses Verhalten ausgeprägter zu sein als bei Jungen, sie gelten als gefährdeter für einen Befall. So wird die Verbreitung von Kopfläusen durch Körpernähe begünstigt, denn die Parasiten haben nur bei Körperkontakt die Chance, den Wirt zu wechseln. Hier findet sich auch der Grund, warum Betreuungseinrichtungen für Kinder als ideale Brutstätte für Kopfläuse gelten. In extremen Fällen sind bis zu 30 Prozent der betreuten Kinder von der Pedikulose betroffen.
Meldepflicht bei Kopfläusen: Was nach der Diagnose "Kopflausbefall" geschehen muss
Zunächst:
Niemand muss bei einem Kopflausbefall in Panik geraten. Dies mag für Betroffene lästig sein, letztlich ist es aber harmlos. Nur in außereuropäischen Ländern übertragen Kopfläuse mit ihrem Stich potentiell gefährliche Bakterien.
Laut Infektionsschutzgesetz stehen sowohl die Eltern als auch die Verantwortlichen des Kindergartens oder der Schule in der Meldepflicht bei Kopfläusen. Relevant hierfür ist der § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG): Tritt ein Kopflausbefall auf, so sind die Eltern verpflichtet, die Erkrankung unverzüglich der Leitung beziehungsweise den Erziehern oder Lehrern gegenüber anzuzeigen. Diese schriftliche oder mündliche Information sollte unmittelbar nach dem Feststellen der Infektion erfolgen.
Hier finden Sie eine Vorlage:
Auch die Betreuer müssen den Befall unverzüglich unter Nennung der Namen der Patienten an das zuständige Gesundheitsamt melden. Ergänzend zur Meldepflicht bei Befall mit Kopfläusen muss die Leitung der Einrichtung alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die Infektion einzudämmen. Die Gesundheitsämter geben hier in der Regel Hilfestellung.
Eine Therapie sollte schnellstens erfolgen, denn Kinder mit akutem Kopflausbefall sind zunächst nicht berechtigt, am Schulunterricht teilzunehmen oder den Hort zu besuchen. Hierdurch soll die weitere Verbreitung des Parasiten vermieden werden.
Therapie und Kontrolle
Ist in der Betreuungseinrichtung Ihres Kindes ein Läusebefall festgestellt worden, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Besorgen Sie sich einen Läusekamm und kämmen Sie damit die Haare Ihres Kindes. Wenn Sie Läuse, Eier oder Nissen (die leeren Eihüllen) finden, beginnen Sie umgehend mit der Behandlung.
- Apotheken und Drogeriemärkte führen eine Reihe effektiver Antiläusemittel in Form von Shampoos, Tinkturen oder Lotionen. Auf Permethrin basierende Mittel hemmen die Nervenleitung der Insekten. Substanzen auf Silikonölbasis ersticken die Parasiten.
- Anschließend ist eine weitere Kontrolle mit dem Läusekamm angebracht.
- Nach etwa neun Tagen sollten Sie eine zweite Behandlung beginnen, damit Sie auch die Läuse abtöten, die zum Zeitpunkt der ersten Anwendung noch nicht geschlüpft waren. Denn: Die Antiläusemittel wirken nicht gegen die Eier.
- Nun sollten Sie ein letztes Mal den Läusekamm zur Endkontrolle nutzen.
Zur Sicherheit können Sie die Kleidung und Bettwäsche des Kindes, die Mützen, Kämme, Haar- und Haargummis in heißer Seifenlauge auswaschen. Sehr unwahrscheinlich ist der Befall von Kuscheltieren. Auch Haustiere können die Läuse nicht übertragen.
Setzen Sie die Leitung der Betreuungseinrichtung über den Beginn der Therapie in Kenntnis, am besten schriftlich. Ein ärztliches Attest ist nicht notwendig. Nach dem Bescheid darf Ihr Kind Schule oder Kindergarten wieder besuchen.