Weltweite Masern-Situation
Im Jahr 2018 starben in der Europäischen Region 72 Kinder und Erwachsene an Masern1 — zudem war die Gesamtzahl der Menschen, die sich neu mit dem Virus infiziert hatten, Mitte 2019 bereits dreimal so hoch wie im gleiche Zeitraum des Vorjahres.2
Noch immer ist die Anzahl der weltweiten Masern-Opfer zu hoch. Dabei kann die Gesundheitsorganisation im Kampf gegen Masern beträchtliche Erfolge vorweisen: Von 2000 bis 2015 fiel die Sterblichkeitsquote durch eine flächendeckende Masernimpfung um 79 Prozentpunkte, schätzungsweise 20,3 Millionen Menschen konnten gerettet werden.3
Das Ziel, die Masern komplett auszurotten, gelang der WHO bisher jedoch noch nicht. Immer wieder kommt es zu regelrechten Masernepidemien, die einen großen Rückschritt bedeuten. Außerdem vermuten Experten eine hohe Dunkelziffer an nicht gemeldeten Masernfällen.
Expertenmeinung zum Anhören
Sie wollen eine Fachmeinung zum Thema Masern erhalten? In der Audiosequenz hören Sie, was der Experte Dr. Vogt-Ladner, Allgemeinarzt und Internist, über die Krankheit und die Einführung der Masern Impfpflicht denkt.
Symptome und Verlauf einer Masernerkrankung
Das Masernvirus, das zur Gattung des Morbillivirus und der Familie der Paramyxoviren zählt, ist hochansteckend. Die Erreger werden durch Tröpfcheninfektion (zum Beispiel beim Sprechen oder Husten) sowie durch direkten Kontakt mit infizierten Sekreten übertragen.
Dabei ist das Tückische an der Erkrankung, dass Betroffene eine Ansteckung nicht sofort bemerken – in dieser Zeit jedoch schon andere anstecken können. Die Inkubationszeit, also die Zeit vom Kontakt mit dem Erreger bis zum Auftreten des Exanthems (Ausschlag), dauert durchschnittlich etwa 13 Tage.5 Die Krankheit verläuft dann typischerweise in zwei Phasen.
Grippeähnliche Symptome in der ersten Masern-Phase
In der ersten Phase leiden die Patienten an eher unspezifischen, grippeähnlichen Symptomen. Dazu gehören:
- ausgeprägtes Krankheitsgefühl
- Fieber
- Husten
- Hals- und Kopfschmerzen
- Schnupfen
- Bauchschmerzen und Übelkeit
- Entzündung der Augenbindehaut
Charakteristisch für Masern bei Babys und Kindern sind außerdem sogenannte Koplik-Flecken, die etwa 2 bis 3 Tage nach den ersten Krankheitszeichen hinzukommen.6 Die kleinen weißen Punkte bilden sich an der Mundschleimhaut im Bereich der Backenzähne.
Achtung: Masern-Partys sind verboten
Vor Einführung der Impfung war es durchaus üblich, dass Eltern erkrankte und gesunde Kinder zusammensteckten, damit die gesunden Kinder sich ebenfalls mit Masern infizieren und Immunität entwickeln. Nach heutigem Recht werden solche Masern-Partys als gefährliche Körperverletzung geahndet. Denn bei einer Masernerkrankung drohen viel stärkere Folgen (bis hin zum Tod) als bei einer Impfung. Aus diesem Grund dürfen erkrankte Kinder bis zur vollständigen Genesung auch keine Gemeinschaftseinrichtungen besuchen.
Zweite Phase (Exanthemstadium): Der typische Hautausschlag
Etwa 3 bis 7 Tage nach Beginn der ersten Krankheitsphase erscheint der typische Hautausschlag der Masern.5 Die bräunlich-rosafarbenen Flecken lassen sich meist zuerst im Gesicht und hinter den Ohren beobachten, von wo aus sie sich auf den gesamten Körper ausbreiten. Nach etwa 4 bis 7 Tagen beginnen die Rötungen häufig zu schuppen und der Hautausschlag bildet sich wieder zurück.
Wie werden Masern behandelt?
Es gibt zwar keine ursächliche Behandlungsmöglichkeit gegen Masern, jedoch kann der Arzt Medikamente gegen einzelne Symptome verschreiben. Zum Beispiel können fiebersenkende Mittel oder Augentropfen bei einer Bindehautentzündung den Genesungsprozess unterstützen. Außerdem sollten Betroffene während der Krankheitsphase Bettruhe wahren und darauf achten, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Bei komplikationsfreiem Verlauf wird der Erkrankte wieder ganz gesund.
Mögliche Komplikationen durch Masern bei Erwachsenen und Babys
Neben dem typischen Verlauf von Masern können zum Teil auch schwere Komplikationen entstehen. Zu den noch relativ „milden“ Komplikationen zählen beispielsweise eine Mittelohr- oder Lungenentzündung (Pneumonie). Darüber hinaus besteht jedoch die Gefahr einer Hirnentzündung (Enzephalitis). Diese ernstzunehmende Erkrankung kann sich folgendermaßen äußern:
- epileptische Anfälle
- Bewusstseinsverlust
- Bewegungsunfähigkeit
Während sich einige Menschen von einer Hirnentzündung wieder vollständig erholen, endet sie für andere tödlich. Bei etwa 20 bis 30 Prozent der an einer Masernenzephalitis Erkrankten muss zudem mit körperlichen Folgeschäden wie Lähmungen und geistigen Behinderungen gerechnet werden.5
Eine weitere ernstzunehmende Komplikation der Masern ist die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE), die durchschnittlich erst 6 bis 8 Jahre nach der Masernerkrankung auftritt. Die SSPE zeigt sich zunächst durch psychische und intellektuelle Veränderungen, im weiteren Verlauf kommt es zunehmend zum Verlust von Gehirnfunktionen bis hin zum Koma und Tod.5
Masern in der Schwangerschaft
Eine Infektion mit Masern in der Schwangerschaft begünstig Fehl- und Frühgeburten, daher empfehlen Ärzte Frauen mit Kinderwunsch eine rechtzeitige Überprüfung ihres Impfschutzes beziehungsweise ihrer Immunität.
Besteht bereits eine Schwangerschaft, sollte die Impfung vorerst nicht nachgeholt werden, da sogenannte Lebendimpfstoffe (zu denen auch die Masern-Impfung gehört) für Schwangere nicht geeignet sind.
Erkrankung durch Masernimpfung vorbeugen
Der beste Schutz gegen Masern ist die Impfung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Erstimpfung im Kindesalter, etwa zwischen dem 11. und dem 14. Lebensmonat. Hierbei wird eine Dreifachimpfung, also gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) verabreicht. Die zweite Impfung erfolgt dann kurze Zeit später, im Alter von 15 bis 23 Monaten.5
Nach der Masernimpfung tritt bei etwa 5 bis 15 Prozent der Impflinge eine schwache Impfreaktion mit leichtem Hautauschlag und grippeähnlichen Symptomen auf — ansteckend sind diese sogenannten Impfmasern jedoch nicht.5
Masernschutzgesetz und Impfpflicht
Der Bundestag hat das Masernschutzgesetzt verabschiedet. Dieses sieht vor, dass ab März 2020 alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bei Eintritt in eine Gemeinschaftseinrichtung (beispielsweise Kindertagesstätte, Schule) gegen Masern geimpft sein müssen. Ebenso wie Menschen, die nach 1970 geboren wurden und in in solchen Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen (wie Pflegeheime, Krankenhäuser) tätig sind. Asylbewerber, die in eine Gemeinschaftsunterkunft aufgenommen wurden, müssen spätestens 4 Wochen nach Ankunft ebenfalls einen gültigen Impfschutz vorweisen. Verstöße gegen das Masernschutzgesetz gelten als Ordnungswidrigkeit und werden mit Geldbußen von bis zu 2.500 Euro bestraft.7